Für Unternehmen

Was ist eine GmbH?

Die GmbH ist eine der gängigsten und bekanntesten Rechtsformen. Doch was genau steckt hinter dieser Unternehmensform? Erfahren Sie hier alles Wichtige über die Gründung, den Kosten sowie den Vorteilen und Nachteilen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Mehrere Personen mit Stift und Notizbuch sitzen am Tisch
© dylan-gillis / unsplash

Zusammengefasst:

  • Gehört zur Kapitalgesellschaft
  • Gründungskosten: Mindestkapital von 25.000 € als Bar- oder Sacheinlage
  • Beschränkte Haftung (keine Haftung mit Privatvermögen)
  • Als alleiniger Gründer auch Ein-Personen-GmbH möglich
  • Diverse steuerliche Vorteile

Definition: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Rechtsform, die zu den Kapitalgesellschaften gehört. Das heißt: Entscheiden Sie sich bei der Firmengründung für diese Rechtsform, haften sie nicht mit Ihrem Privatvermögen, sondern mit dem Kapital der gegründeten Gesellschaft.

Eine GmbH kann mit mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Diese Geselschafter:innen sind dann gleichzeitig auch die Inhaber:innen bzw. Anteilseigner:innen des Unternehmens. Schließlich geht es darum mit der Gesellschaft einen bestimmten Unternehmenszweck zu realisieren. Wenn Sie alleine sind, können Sie auch die Ein-Personen-GmbH gründen. Hierfür gibt es ein paar andere Regelungen, über die Sie sich hier informieren können. Gesellschafter können, müssen aber nicht Geschäftsführer der GmbH sein. Eine Geschäftsführung ist bei einer GmbH jedoch Pflicht. Ohne Geschäftsführer ist die GmbH nicht handlungsfähig. Das ist der Unterschied zu einer Personengesellschaft. Die GmbH selbst agiert nämlich nach außen als juristische Person.

Kurz erklärt

Was ist eine Kapitalgesellschaft?

Die Rechtsformen (auch Unternehmensformen genannt) teilen sich in Kapital- und Personengesellschaften auf. Kapitalgesellschaften werden von mehreren Personen gegründet (Stichwort Gesellschaft). Die gegründete Gesellschaft ist eine selbständige juristische Person – handelt also als diese und kann somit auch Vermögen besitzen. Daher sind Kapitalgesellschaften haftungsbeschränkt. Das Vermögen der Anteilseigner:innen ist hier ausgeschlossen. Bei der Gründung eine Kapitalgesellschaft muss es also immer erst eine Kapitaleinlage geben, damit mit dieser überhaupt erst gewirtschaftet werden kann.

Für wen eignet sich eine GmbH?

  • Familienunternehmen
  • Startups, da auch Investoren Gesellschafter werden können und das Start Up somit unterstützen
  • Geschäfte mit hohem Risikowert
  • Unternehmen, deren Geschäftsführung häufiger wechseln könnte
  • Personen, die alleine ein Unternehmen gründen möchten (ohne Partner)
  • Unternehmer:innen, die gleichzeitig Gesellschafter und Geschäftsführer sein möchten (Gehalt = Betriebsausgabe; Steuer geringer)

Wie gründe ich eine GmbH?

Erfahren Sie hier Schritt für Schritt, wie Sie eine GmbH gründen können.

Vorab: Die GmbH ist eine juristische Person. Sie als Kaufmann oder Kauffrau treten nicht im Geschäftsverkehr auf, sondern die GmbH an sich. Die GmbH zahlt Steuern, die GmbH schließt einen Vertrag ab und weiteres. Doch genau dafür benötigt die GmbH eine Geschäftsführung, die diese Aufgaben erledigen kann. Bei der Geschäftsführung handelt es sich dann um eine natürliche, unbeschränkte, geschäftsfähige Person.

Das sind die nötigen Schritte für die Gründung:

  • Bevor Sie eine Gesellschaft gründen, müssen Sie sich auf einen Namen, den Sitz und den Gegenstand der GmbH einigen.
  • Im zentralen Unternehmensregister kann geprüft werden, ob der Name schon vergeben ist.
  • Sie können auch danach suchen oder in Branchenbüchern nachschlagen, ob der Name schon genutzt wird.
  • Für eine unkomplizierte Gründung oder die Gründung einer Ein-Personen-GmbH gibt es Musterprotokolle, die Sie für den Gesellschaftsvertrag nutzen können. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt Ihnen diese zur Verfügung.
  • Im Gesellschaftsvertrag stehen alle relevanten Infos für die Gründung. Außerdem wird hier der Betrag des Stammkapitals (mindestens 25.000 €) festgehalten. Ob es sich um Bar- oder Sacheinlagen handelt, können Sie vorab entscheiden. Mehr zu den Kosten erfahren Sie hier.
  • Diesen Vertrag müssen alle beteiligten Gesellschafter:innen unterschreiben.
  • Der Vertrag muss rechtskräftig sein, daher brauchen Sie einen Termin bei einem Notar, der den Gesellschaftsvertrag beurkundet. Hier müssen ebenfalls alle Gesellschafter:innen dabei sein. Der Notar prüft den Vertrag / das Protokoll und erstellt eine Gesellschafterliste. Denken Sie auch an einen Nachweis des Stammkapitals auf das Geschäftskonto, damit das auch beurkundet werden kann.
    • Sie können auch zunächst zum Notar und danach das Geschäftskonto eröffnen. Allerdings wäre dann der zweite Gang zum Notar nötig, da dieser dann nochmal den Einzahlungsbeleg des Stammkapitals sehen und beglaubigen muss.
  • Den Eintrag im Handelsregister können Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht beantragen. Im Handelsregister sind alle Kaufleute, GmbHs, UGs und alle weiteren Rechtsformen aufgeführt.
  • Melden Sie die Gründung Ihrer GmbH zusätzlich noch beim Finanzamt und Gewerbeamt an sowie bei der IHK oder HWK – das ist Pflicht.
  • Wenn Sie zukünftig Mitarbeiter:innen einstellen möchten, melden Sie Ihre GmbH auch bei der Agentur für Arbeit an, um eine Betriebsnummer zu erhalten.
  • Musterprotokoll oder Gesellschaftsvertrag
  • Legitimation der Geschäftsführer:innen
  • Unterschriebene Liste mit allen Daten zu den Gesellschaftern
  • Verträge bei Sachanlagen
  • Sachgründungsbericht und Unterlagen darüber, dass der Wert der Sacheinlagen den Betrag der Stammeinlage erreicht
  • Versicherung über die Mindestbeiträge
    • stehen Geschäftsführung frei zur Verfügung

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Leider kann man nicht von pauschalen Kosten ausgehen, die bei der Rechtsform GmbH auf Sie zukommen. Was immer gleich ist, ist das Stammkapital: 25.000 €. Davon muss die Hälfte, also 12.500 € schon vor der Anmeldung vorliegen. Es gibt allerdings ein paar weitere Gebühren und anfallende Kosten, die Sie einkalkulieren sollten. Hier eine Auflistung*:

Gründung mit Satzung

Kostenpunkt Ein-Personen-GmbH Mehr-Personen-GmbH
Stammkapital
25.000 €
25.000 €
Notargebühren**
685,50 €
694,50 €
Notargebühren inkl. MwSt.
815,75 €
826,46 €
Handelsregistereintrag
150,00 €
150,00 €
Gewerbeanmeldung
35,00 €
35,00 €
Gründungskosten inkl. MwSt.
1.000,75 €
1.011,46 €
*Hier kommen folgende Gründungskosten zusammen: Beurkundungsverfahren, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung, Vollzugsgebühr, Anmeldung Handelsregister, Betreuungstätigkeit, Post- und Telekommunikationspauschalen sowie Dokumentenpauschalen; Quelle: firma.de

**Bei den genannten Kosten handelt es sich um Durchschnittskosten, die im individuellen Fall abweichen können.

Welche Steuern muss eine GmbH zahlen?

  • Körperschaftssteuer (Als Kapitalgesellschaft des Privatrechts müssen die Gewinne der GmbH versteuert werden)
  • Gewerbesteuer
  • Kapitalertragssteuer (sofern es Gewinnausschüttungen an Anteilseigner gibt)

Vorteile und Nachteile einer GmbH

Vorteile

  • Keine Haftung mit Privatvermögen
  • Ein-Personen-GmbH als Einzelunternehmer:in möglich
  • Einkommensteuer niedrig
  • Eigene Rechtsfähigkeit (selbst Geschäfte abschließen, Immobilien erwerben...)
  • Spielraum beim Gesellschaftsvertrag
  • International: Kapitalgesellschaften werden hoch angesehen (Eintrag im Handelsregister = Sicherheit)
  • Steuern: je nach Umgang mit Gewinn

Nachteile

  • Zu Beginn hohe Gebühren und Kosten
    • Stammkapital (12.500 € – außer bei Ein-Personen-GmbH)
    • Kosten für Notar, mögliche Steuerberater und Gutachter
    • Gebühren bei Eintrag ins Handelsregister
    • Kosten auch bei Wechsel der Gesellschafter oder des Geschäftsführers
    • Weitere Kosten siehe oben
  • Jahresabschluss verpflichtend
  • Detaillierte Buchführung
  • Schriftlicher Gesellschaftsvertrag nötig

Ein-Personen-GmbH

Eine normale GmbH, die nur von einer Person geführt wird. Als Allein-Gründer:in sind Sie somit auch Alleingesellschafter:in und automatisch alleinige:r Geschäftsführer:in. Ansonsten gelten auch hier dieselben Gesetze wie für eine GmbH mit mehreren Gesellschaftern. Auch die 25.000 € Stammkapital bleiben gleich. Hier gibt es aber mittlerweile eine günstigere Alternative für Einzelgründer: die UG. Als UG benötigen Sie nur 1 € Stammkapital bei der Gründung und haften ebenfalls nicht mit Ihrem Privatvermögen. Weitere Infos zur UG finden Sie hier.