Immobilienbewertung in Rheinland-Pfalz

Lass jetzt dein Haus oder deine Wohnung kostenlos bewerten.

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Du willst den Wert deiner Eigentumswohnung in Mainz erfahren? Oder fragst dich, zu welchem Preis du dein Haus in Kaiserslautern verkaufen kannst? Bei meinestadt.de kannst du deine Immobilie in ganz Rheinland-Pfalz kostenlos bewerten lassen. Erhalte eine Preisspanne direkt im Anschluss an die Bewertung oder, wenn du möchtest, eine präzisere Einschätzung durch eine:n Makler:in. Bewertung jetzt starten.

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Immobilienbewertung vor dem Verkauf

  • Von Immobilien-Expert:innen empfohlen
  • Kostenfreie Erstbewertung direkt online
  • Ohne Angabe sensibler Daten
  • Schnell, unverbindlich, sicher
  • Optional: Präzisere Einschätzung durch Makler:in

In 3 Schritten Immobilie bewerten

Piktogramm Haus
1. Eingabe der Immobiliendaten: Gib z.B. Immobilientyp, Wohnfläche, Baujahr und Adresse an.
Piktogramm Anlageobjekt
2. Ermittlung einer groben Preisspanne: Diese erhältst du direkt im Anschluss.
Piktogramm Maklerverkauf
3. Wertanalyse durch eine:n Makler:in:Auf Wunsch vermitteln wir dich an eine:n Makler:in in deiner Region.

So funktioniert die Immobilienbewertung von meinestadt.de

Dazu gibst du einfach die Eckdaten wie Größe, Lage und Baujahr deiner Immobilie ein. Eine grobe Preisspanne erhältst du direkt im Anschluss, ohne die Angabe weiterer Daten.
Für eine genaue Wertanalyse und Beratung können wir dir kostenlos Kontakt zu regionalen Makler:innen vermitteln. Keine Sorge vor lästigen Anfragen: Deine Kontaktdaten erhält exklusiv nur ein:e Makler:in aus deiner Region. Übrigens: Der Vorteil gegenüber Sachverständigen ist, dass Makler:innen in der Regel noch keine Kosten für eine Immobilienbewertung erheben.
Ja. Du kannst die Bewertung in jedem Fall durchführen, unabhängig davon, ob du verkaufen willst oder nicht.

Anlässe für die Bewertung

In den meisten Fällen wird eine Immobilienbewertung benötigt, wenn ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück verkauft werden soll. Dann reicht eine einfache Bewertung mit dem Vergleichswertverfahren. Das Ergebnis der Bewertung ist dann die Basis für Preisverhandlungen. Es gibt jedoch auch noch viele weitere Anlässe, die zum Teil bestimmte Gutachten erforderlich machen. Diese Anlässe sind z.B.

  • Erbfälle und Testamentsvollstreckung
  • Scheidungsfälle
  • Gutachten für gerichtliche Verfahren
  • Steuerliche Zwecke
  • Miet- und Pachtgutachten zur Vorbereitung von Mietpreisanpassungen oder bei Mietminderung
  • Versicherungsfälle

Wie sind die Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz?

Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Sie werden mittels Bodenrichtwertkarten veröffentlicht, die die jeweils gültigen Bodenrichtwerte je Quadratmeter Grundstücksfläche anzeigen. Über das Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS) sind diese Daten frei zugänglich. Die meisten Bundesländer veröffentlichen jeweils eigene BORIS-Portale. BORIS Rheinland-Pfalz

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Wichtige Fragen schnell beantwortet

Die Kosten der Immobilienbewertung hängen vom Bewertungsverfahren ab. Eine Online-Immobilienbewertung ist bei meinestadt.de kostenlos. Auch Makler:innen erheben in der Regel keine Kosten für die Bewertung, wenn die Immobilie verkauft werden soll.
Anders ist die Lage, wenn ein:e Sachverständige:r oder Immobiliengutachter:in den Verkehrswert der Immobilie ermitteln soll, beispielsweise für ein Scheidungsverfahren oder in einem Erbschhaftsstreit. Ein solches Gutachten hat vor Gericht Bestand und kostet zwischen 0,5 % und 1 % des Verkehrswerts.
Für die Ermittlung des Immobilienwerts gibt es verschiedene Bewertungsverfahren:

  • Vergleichswertverfahren
    Bei diesem Verfahren, welches bei der Online-Bewertung zur Anwendung kommt, wird deine Immobilie mit vergleichbaren Immobilien in der Nähe verglichen und Zu- und Abschläge mit eingerechnet. Dadurch wird ermittelt, welchen Verkaufspreis sie auf dem offenen Immobilienmarkt in Rheinland-Pfalz tatsächlich erzielen kann.
  • Ertragswertverfahren
    Das Ertragswertverfahren ermittelt den Wert einer Immobilie anhand der Erträge, die sie in Zukunft einbringt, z.B. durch eine Vermietung. Für die Berechnung sind der Bodenrichtwert, die Kaltmiete und die Betriebskosten relevant. Das Berechnungsverfahren ist sehr komplex und erfordert viel Marktkenntnis.
  • Sachwertverfahren
    Dabei wird der Bodenwert, also der Wert des unbebauten Grundstücks auf Grundlage des Bodenrichtwerts ermittelt. Dann werden die Kosten für einen Neubau der zu bewertenden Immobilie addiert. Anschließend zieht man den Wertverlust durch Abnutzung je nach Alter des Gebäudes wieder ab.
In den meisten Fällen wird eine Immobilienbewertung benötigt, wenn ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück verkauft werden soll. Dann reicht eine einfache Bewertung mit dem Vergleichswertverfahren. Das Ergebnis der Bewertung ist dann die Basis für Preisverhandlungen.
Es gibt jedoch auch noch viele weitere Anlässe, die zum Teil bestimmte Gutachten erforderlich machen. Diese Anlässe sind z.B. Erbfälle und Testamentsvollstreckung, Scheidungsfälle, Versicherungsfälle, Gutachten für gerichtliche Verfahren, steuerliche Zwecke sowie Miet- und Pachtgutachten zur Vorbereitung von Mietpreisanpassungen oder bei Mietminderung.
Der wichtigste Faktor für den Wert einer Immobilie ist in der Regel die Lage. Aber auch andere Faktoren spielen eine Rolle wie z.B. das Baujahr, die Bauart und Größe der Immobilie oder die Ausstattung. Bei Grundstücken ist außerdem entscheidend, ob eine Baugenehmigung vorliegt oder Altlasten auf dem Grundstück liegen. Bei Eigentumswohnungen ist dagegen interessant, ob das Objekt vermietet ist. Informiere dich hier genauer über die wichtigen Faktoren bei der Hausbewertung, Wohnungsbewertung und Grundstücksbewertung.
Abhängig davon, ob eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück bewertet wird, sind verschiedene Faktoren entscheidend. Für die Bewertung eines Grundstücks wird häufig der Bodenrichtwert herangezogen. Auch der Erschließungsgrad und die Bebaubarkeit sind sehr wichtig. Bei Eigentumswohnungen dagegen ist der direkte Vergleich mit ähnlichen Objekten in der Nähe meistens einfacher. Außerdem kommen hier andere Faktoren wie z.B. die Ausstattung hinzu. Informiere dich hier genauer über die Unterschiede und Besonderheiten bei der Hausbewertung, Wohnungsbewertung und Grundstücksbewertung.
Der Verkehrswert oder Marktwert bezeichnet den derzeitigen am Markt erzielbaren Preis einer Immobilie, beispielsweise den eines Hauses . Er kann durch eine:n Makler:in, eine:n Gutachter:in oder Sachverständige:n ermittelt werden.
Bei dem Sachwert geht es – wie der Name schon sagt – um den rein materiellen (Gesamt-)Wert eines Gebäudes, unabhängig von Marktentwicklungen. Der Begriff stammt aus dem Bereich der Immobilienfinanzierung. Für die Berechnung des Sachwertes werden der Bodenwert, der Gebäudewert und der bauliche Wert der zugehörigen Außenanlagen herangezogen.
Die sogenannte Sachwertrichtlinie beschäftigt sich mit der Bewertung einer Immobilie durch Sachwertfaktoren. Unter anderem werden folgende Faktoren des Sachwertes berücksichtigt:
  1. Die Art, wie eine Immobilie erbaut wurde, zum Beispiel mit Keller oder einem ausgebauten Dachboden.
  2. Die Qualität der einzelnen Bauteile, also Außenwände, Dach, Fenster, Türen, Treppen, Sanitäranlagen, Fußböden und Heizung, die jeweils einzeln bewertet werden.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Wert eines Quadratmeters unbebauten, aber erschlossenen Bodens. Die Berechnung des Bodenrichtwerts erfolgt auf Grundlage der Vorgaben aus der Immobilienwertermittlungsverordnung von 2022. Dazu werden vergleichbare Grundstücke in Bodenrichtwertzonen zusammengefasst und anschließend der durchschnittliche Quadratmeterpreis einer Zone auf Basis aktueller Grundstückspreise berechnet. Mit der neuen Verordnung wurde die Berechnungsgrundlage deutschlandweit vereinheitlicht, was eine besser Vergleichbarkeit ermöglicht.

Person sitzt mit seinem silbernen Laptop auf der Couch.
© kegfire/AdobeStock

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