Du hast gemerkt, dass dir deine aktuelle Ausbildung keinen Spaß macht und willst nun deine Ausbildung wechseln? Das ist erstmal kein Beinbruch. Wir geben dir hier ein paar hilfreiche Informationen, wie du das Thema „Ausbildung abbrechen“ und „Ausbildungsplatz wechseln“ angehen kannst.
Ausbildungsplatz wechseln
Wann kann ich die Ausbildung wechseln?
Eigentlich kannst du jederzeit deinen Ausbildungsplatz wechseln. Wir würden dir jedoch raten, dies erst zu tun, wenn du bereits einen neuen Ausbildungsplatz gefunden hast. Dies erspart dir viel Stress, da du dann nicht unter Druck gerätst und eventuell den Zeitpunkt verpasst zum Neuanfang. Zum Zeitpunkt würden wir dir raten pünktlich zum neuen Ausbildungsjahr zu wechseln, sodass du rechtzeitig bei dem neuen Betrieb anfangen kannst. Falls du noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hast oder dir unsicher bist, welcher Beruf dir Spaß machen würde – schau dir mal unsere Auflistung an Ausbildungsberufen an. Du kannst dir auch jederzeit von deiner Berufsschule einen aktuellen Notenstand geben lassen, falls dein neuer Ausbildungsbetrieb danach fragt. Frag hierzu einfach bei der Schulleitung nach – ein aktuelles Zwischenzeugnis ist schnell ausgestellt.
Was sage ich dem Betrieb?
Um deine aktuelle Ausbildung aufzuheben, musst du einen Aufhebungsvertrag erstellen lassen, der besagt, dass dein aktueller Ausbildungsbetrieb mit der vorzeitigen Auflösung deiner Ausbildung einverstanden ist. Ein Aufhebungsvertrag hat keine Frist, sodass du keine 3 Monate oder so warten muss. Dein Ausbilder und du könnt also einen beliebigen Tag festlegen. Wir würden dir aber raten vorzeitig mit deinem Ausbilder zu sprechen und ihn darüber zu informieren, dass du den Betrieb verlassen willst. Das gibt einerseits dem Ausbilder Zeit alles vorzubereiten und zweitens können auch direkt Themen geklärt werden, sodass ihr im „guten“ auseinander geht.
Kann ich mir Ausbildungsjahre anrechnen lassen?
Das hängt wirklich immer damit zusammen, wie stark sich deine neue Ausbildung mit der alten Ausbildung inhaltlich überschneidet. Entscheiden kann das nur die IHK. Wir würden dir empfehlen dies frühzeitig abzuklären, sodass du eventuell deine neue Ausbildung zeitlich verkürzen kannst. Beachte aber immer: In deiner neuen Ausbildung hast du auch wieder eine Probezeit von 4 Monaten.