Deine Probezeit in der Ausbildung

Wozu eigentlich eine Probezeit?

Mit der Probezeit beginnt auch das Ausbildungsverhältnis. Die Probezeit soll dir als Azubi und auch dem Betrieb die Möglichkeit geben, dass ihr euch kennenlernt. Vor allem für dich ist es wichtig herauszufinden, ob diese Ausbildung das richtige für dich ist oder der Betrieb zu dir passt. Wenn nicht, hat man in der Probezeit nämlich die Möglichkeit, die Ausbildung frühzeitig und ohne Kündigungsfrist wieder zu beenden.

Wie lange dauert die Probezeit?

Mindestens einen Monat muss die Probezeit dauern. Maximal darf sie vier Monate dauern (vgl. § 20 BBiG). Manchmal kann die Probezeit auch verkürzt werden, wenn du zum Beispiel vorher schon in dem Betrieb gearbeitet hast. Auch eine Verlängerung kann in seltenen Fällen vorkommen, wenn du zum Beispiel einen Großteil der Probezeit über krank warst.

Was ist mit Urlaub?

In der Regel kann man während der Probezeit noch keinen Urlaub nehmen. Das ist in den meisten Unternehmen so geregelt. Wenn du allerdings einen wichtigen Termin wie eine Familienveranstaltung oder sowas hast, was schon lang geplant war: Frag einfach nach, ob es nicht möglich wäre trotz Probezeit den einen (oder zwei) Tag(e) Urlaub zu bekommen. Meistens ist auch das kein Problem.

Was ändert sich danach?

Wenn du die Probezeit “überstanden” hast, dann genießt du danach auf jeden Fall Kündigungsschutz. Und du kannst dein Arbeitsverhältnis nur mit einer vierwöchigen Frist kündigen.


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Alle Berufsfelder und -bezeichnungen schließen, unabhängig von ihrer konkreten Benennung, alle Geschlechter mit ein.