Aufhebungsvertrag Ausbildung

Bist du unzufrieden in deiner Ausbildung? Hast du das Gefühl ungerecht behandelt zu werden? Denkst du darüber nach die Ausbildung abzubrechen, weißt aber gar nicht genau was du überhaupt alles beachten musst? Hast du beispielsweise gar keine Ahnung wie man eine Ausbildung kündigt? Was hat es mit Aufhebungsvertrag sowie Kündigungsfrist und Probezeit auf sich? Dann ist der folgende Artikel genau richtig für dich.

Bevor wir auf weitere Details eingehen, einmal vorweg genommen: Egal ob deine Ausbildung im sozialen, medizinischen oder gastronomischen Bereich zu finden ist, während der Probezeit kannst du immer fristlos kündigen oder vom Arbeitgeber gekündigt werden. Die Probezeit geht mindestens einen Monat und maximal vier Monate. Der Arbeitsvertrag hält die genaue Länge fest. Die Probezeit kann unter normalen Umständen nicht verlängert werden. Außer wenn die Ausbildung mindestens ein Drittel der Probezeit, z.B. krankheitsbedingt, ruht. Sie kann aber jederzeit verkürzt werden, solange die Untergrenze von einem Monat nicht überschritten wird. Aber nun kommen wir zum Hauptthema: Dem Aufhebungsvertrag.

Was ist ein Aufhebungs- bzw. Auflösungsvertrag?

Als erstes sollten wir wohl klären worum es sich genau handelt, wenn man von einem Aufhebungsvertrag oder auch Auflösungsvertrag spricht. Dieser ist eine Option zur Kündigung und findet in der Regel Anwendung, wenn eine zeitnahe Lösung benötigt wird. So kann man die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen umgehen. Der Aufhebungsvertrag unterscheidet sich also von der Kündigung dahingehend, dass hierbei nicht eine Partei der anderen den Vertrag aufkündigt. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist also einvernehmlich.

Was sind die Vor- und Nachteile eines solchen Vertrages für mich?

Abgesehen von der wegfallenden Kündigungsfrist gibt es noch weitere Vorteile für dich:

  • Frei wählbarer Zeitpunkt für den Abbruch der Ausbildung in dem Betrieb
  • Nicht nötig den Betriebsrat anzuhören oder Gründe für die Kündigung anzugeben
  • Manchmal besteht die Möglichkeit eine Abfindung zu erhalten, die der Arbeitgeber tragen muss

Der Aufhebungsvertrag ist aber nicht immer besser als eine ordnungsgemäße Kündigung. Er birgt nämlich auch den einen oder anderen Nachteil für dich:

  • Im Regelfall sperrt das Arbeitsamt Zahlungen (§ 159 Abs. 1, Nr. 1 SGB III), da der Arbeitnehmer in dem Fall mit Schuld an der Beendigung des Ausbildungsvertrages hat. Gilt allgemein für Kündigungen deinerseits
  • Aushebelung sämtlicher Kündigungsschutzklauseln wie z.B. Mutterschutzgesetz und Schwerbehindertengesetz

Du solltest dir also bereits Gedanken gemacht haben wie du die nächsten Wochen ohne Arbeitslosengeld auskommst. Am besten findet ein fließender Übergang zu deinem neuen Ausbildungsplatz statt.

Worauf muss ich alles achten?

Wenn du unter 18 Jahre alt bist, müssen deine gesetzlichen Vertreter laut §107 BGB die vorzeitige Beendigung des Ausbildungsvertrages genehmigen. Haben deine beiden Eltern Sorgerecht? Dann müssen auch beide unterschreiben. Du natürlich sowieso.

Wichtig für dich: “Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen” (§623 BGB). Das heißt, der Vertrag muss ausgedruckt auf dem Tisch liegen, um ihn unterschreiben zu können.

Man muss immer zwei Exemplare vom Aufhebungsvertrag anfertigen: Eines für den Ausbilder und eines für dich.

Willst du deine Ausbildung bei diesem Betrieb abbrechen? Aber den selben Beruf in einem anderen Unternehmen fortsetzen? Dann kriegst du die Zeit, die du bereits ausgebildet wurdest, angerechnet. Wenn du in eine ähnliche Berufsausbildung wechselst, rechnet man dir einen Teil deiner Zeit im alten Unternehmen an. Du musst nach dem Arbeitsplatzwechsel natürlich erneut eine Probezeit durchlaufen.

Es stehen dir einige Ansprüche und Leistungen nach dem Ausbildungsabbruch zu. Sei es durch einen Auflösungsvertrag oder eine Kündigung:

  • Deine Arbeitspapiere
  • Anteilige Auszahlung deines Resturlaubes und deiner Überstunden (falls beides überhaupt vorhanden)
  • Ein gutes Arbeitszeugnis
  • Schadensersatz für den Fall, dass aus der frühzeitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Verlängerung deiner Ausbildung resultiert (bei einem Jahr bis zu mehreren Tausend Euro)

Welche anderen Möglichkeiten habe ich neben dem Aufhebungsvertrag?

Hier hast du noch zwei andere Möglichkeiten deine Ausbildung in diesem Unternehmen vorzeitig zu beenden. Zum einen die fristlose Kündigung und die sogenannte ordentliche Kündigung.

Die fristlose oder auch außerordentliche Kündigung:

Du kannst auf diese Art und Weise nur kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. So sagt es der §22 im Berufsbildungsgesetz. “Fristlos” bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dir und dem ausbildenden Betrieb ab dem Tag beendet ist, an dem letzterer die Kündigung erhält. Entweder persönlich oder per Post. Im Folgenden haben wir dir eine Reihe an Gründen aufgelistet, die eine fristlose Kündigung deinerseits rechtfertigen würden:

  • Sexuelle Belästigung oder Züchtigung
  • Ausbleibende Ausbildungsvergütung
  • Miese Behandlung wie z.B. wiederholte Beschimpfung, Diskriminierung Beleidigung oder Benachteiligung
  • Zuwiderhandlung gegen das Arbeitszeitgesetz oder Jugendarbeitsschutzgesetz

Ganz wichtig: Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen und eine genaue Angabe der Gründe für deine Kündigung enthalten. Das bedeutet die Fragen Wer? Wo? Wann? Was? müssen gründlich abgedeckt sein. Außerdem musst du den Betrieb in Form einer Abmahnung oder eines Hinweises auf die Pflichtverletzung aufmerksam machen, bevor du fristlos kündigen kannst. Der genaue Grund für die Kündigung darf dir übrigens auch nicht länger als zwei Wochen bekannt sein, sonst ist die Kündigung nichtig. Wenn es um einen extremen Pflichtverstoß, d.h. körperliche Verletzung oder sexuelle Belästigung geht, ist kein Hinweis nötig. Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, muss dein gesetzlicher Vertreter, das sind in der Regel deine Eltern, die Kündigung unterschreiben.

Außerordentliche Kündigungen zu schreiben ist alles andere als ein Kinderspiel und sollte Experten überlassen werden. Hole dir also rechtliche Unterstützung bevor du ein solches Dokument erstellst. Du solltest außerdem schon einmal für alle Fälle Nachweise sammeln um deinen Vorwurf zu bekräftigen. Zum Beispiel Dienstpläne, Mobbingtagebuch, beweislastige Audiodateien etc. Denn falls deine Kündigung keinen guten Grund hat, bietet das dem Betrieb die Möglichkeit der Kündigung zu widersprechen und dich wiederum auf Schadensersatz zu verklagen.

Die ordentliche Kündigung mit vier Wochen Kündigungsfrist:

Die deutsche Verfassung gibt jeden Arbeitnehmer das Recht jederzeit mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zu kündigen. Das heißt Recht auf freie Berufswahl (§22 Berufsbildungsgesetz). Als Grund hierfür genügt einzig und allein, dass du gewillt bist deinen Beruf aufzugeben oder zu wechseln. Es gibt viele Muster und Vorlagen wie ein solches Schreiben aussehen kann. Die Zuhilfenahme von rechtlicher Unterstützung ist nicht zwingend erforderlich, aber dennoch empfehlenswert.

Das bedeutet allerdings wenn du deinen Ausbildungsplatz aufgeben möchtest, aber nicht deinen Ausbildungsberuf, also nur den ausbildenden Betrieb wechseln willst, ist die ordentliche Kündigung mit vier Wochen Kündigungsfrist wenig ratsam. Ein Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag bzw. eine fristlose Kündigung bei triftigem Grund ist definitiv die bessere Entscheidung.

Disclaimer: Dieser Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, ersetzt deswegen jedoch keine Rechtsberatung! Im Zweifelsfall immer professionelle Rechtsberatung annehmen.


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