Bist du unzufrieden in deiner Ausbildung? Hast du das Gefühl ungerecht behandelt zu werden? Denkst du darüber nach die Ausbildung abzubrechen, weißt aber gar nicht genau was du überhaupt alles beachten musst? Hast du beispielsweise gar keine Ahnung wie man eine Ausbildung kündigt? Was hat es mit Aufhebungsvertrag sowie Kündigungsfrist und Probezeit auf sich? Dann ist der folgende Artikel genau richtig für dich.
Bevor wir auf weitere Details eingehen, einmal vorweg genommen: Egal ob deine Ausbildung im sozialen, medizinischen oder gastronomischen Bereich zu finden ist, während der Probezeit kannst du immer fristlos kündigen oder vom Arbeitgeber gekündigt werden. Die Probezeit geht mindestens einen Monat und maximal vier Monate. Der Arbeitsvertrag hält die genaue Länge fest. Die Probezeit kann unter normalen Umständen nicht verlängert werden. Außer wenn die Ausbildung mindestens ein Drittel der Probezeit, z.B. krankheitsbedingt, ruht. Sie kann aber jederzeit verkürzt werden, solange die Untergrenze von einem Monat nicht überschritten wird. Aber nun kommen wir zum Hauptthema: Dem Aufhebungsvertrag.