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Nachmieter suchen: Deine Rechte als Mieter

Du ziehst in eine neue Wohnung und musst so schnell wie möglich aus deinem Mietvertrag raus? In so einer Situation ist es sinnvoll, auf eigene Faust nach passenden Nachmieter:innen zu suchen. So sparst du dir eine doppelte Mietbelastung. Welche Voraussetzungen gelten, was du dabei beachten musst und welche Kriterien Nachmieter:innen erfüllen müssen, erfährst du hier.

Drei junge Menschen ziehen in eine neue Wohnung.
© Monkey Business/stock.adobe.com
Drei junge Menschen ziehen in eine neue Wohnung.
© Monkey Business/stock.adobe.com

In aller Kürze:

  • Du darfst jederzeit nach Nachmieter:innen suchen.
  • Dein:e Vermieter:in muss diese:n nur akzeptieren, wenn eine Nachmieterklausel im Vertrag steht und der:die Kandidat:in geeignet und zumutbar ist.
  • Ungeeignet oder unzumutbar ist die Person, wenn sie z.B. Mietschulden hat oder vorbestraft ist.
  • Der:die Nachmieter:in kann entweder deinen Mietvertrag übernehmen oder einen neuen Vertrag abschließen.
  • Im Immobilienmarkt von meinestadt.de kannst du passende Nachmieter:innen suchen – kostenlos & mit unbegrenzter Laufzeit.

Darf ich selbst eine:n Nachmieter:in suchen?

Eigenständig suchen darfst du prinzipiell immer. Es besteht aber die Gefahr, dass dein:e Vermieter:in den:die von dir vorgeschlagene:n Nachmieter:in ablehnt. Das dürfen Vermieter.innen nämlich sogar grundlos.

Es gibt jedoch zwei Ausnahmen für diese Regelung:

  • Es gibt eine Nachmieterklausel im Vertrag
    Diese Klausel erlaubt es dir als Mieter:in, passende Nachmieter.innen vorzuschlagen. Dabei reicht es schon, wenn du eine geeignete und zumutbare Person vorschlägst. Natürlich kannst du auch mehrere Personen vorschlagen. Dein:e Vermieter:in ist verpflichtet, den:die Nachmieter:in zu akzeptieren, wenn sie die Kriterien erfüllt.
Tipp

Keine Nachmieterklausel?

Ihr habt keine Nachmieterklausel vereinbart? Sprich deine:n Vermieter:in an und frag einfach nach. Vergiss nicht, dir die Zusage schriftlich geben zu lassen.
  • Es liegt ein Härtefall vor
    Liegt ein sogenannter Härtefall vor, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Das ist der Fall, wenn...
    • .… eine Geburt bevorsteht und die Wohnung zu klein wird.
    • … du gesundheitsbedingt umziehen musst (z.B in eine Pflegeeinrichtung).
    • … du wegen deines Jobs den Wohnort wechselst.

Wann ist ein:e Nachmieter:in ungeeignet oder unzumutbar?

Du möchtest eine:n Nachmieter:in vorschlagen? Vorab solltest du sicherstellen, dass die Person geeignet und zumutbar ist. Ist sie es nicht, darf dein:e Vermieter:in den:die vorgeschlagene:n Nachmieter:in ablehnen.

Ungeeignet und unzumutbar ist die Person, wenn sie Mietschulden hat, vorbestraft ist oder das Einkommen zu gering ist (der:die Nachmieter:in muss etwa so viel verdienen wie du). Möchte der:die Nachmieter:in ein genehmigungspflichtiges Haustier mitbringen (z.B. eine Würgeschlange, Vogelspinne oder ein Listenhund), darf der:die Vermieter:in ebenfalls ablehnen.

Was muss ich bei der Nachmietersuche beachten?

Bevor du eine:n Kandidat:in vorschlägst, frag am besten deine:n Vermieter:in, auf welche Kriterien er:sie Wert legt. So kannst du bei der Auswahl direkt den:die aussichtsreichste:n Interessent:in vorschlagen. Informiere dich auch, welche Unterlagen eingereicht werden sollen. Manche Vermieter:innen wollen verschiedene Dokumente sehen, bevor sie sich entscheiden:

Anzeige für die Nachmiete erstellen

Schritt 1: Exposé erstellen

Inseriere deine Wohnung in einschlägigen Immobilienportalen. Bei meinestadt.de kannst du deine Immobilie sogar kostenlos und mit unbegrenzter Laufzeit veröffentlichen.

Immobilien Beispielanzeige auf drei Geräten

Tipps für ein gutes Exposé

  • Nenne alle grundlegenden Daten über deine Wohnung. Je genauer und vollständiger die Angaben, desto besser können Interessent:innen abschätzen, ob es sich um eine passende Wohnung handelt.
  • Wähle einen passenden und aussagekräftigen Titel, z.B. “Suche Nachmieter:in für helle 2-Zimmer-Wohnung mit Einbauküche”.
  • Beschreibe die Ausstattung, z.B. Balkon, Keller, Abstellraum, Möblierung.
  • Gib an, welche Gegenstände oder Möbel du gegen einen Abschlag anbieten möchtest.
  • Füge deinem Exposé gute Fotos von allen Räumen bei.

Schritt 2: Besichtigungstermine durchführen

Hast du sehr viele Anfragen erhalten, nimm dir Zeit für eine sorgfältige Vorauswahl. Lade passende Interessent:innen zu einer Wohnungsbesichtigung ein. Achte bei der Besichtigung darauf, dass die Wohnung aufgeräumt ist und du alle wichtigen Auskünfte machen kannst, z.B. zur Höhe der Nebenkosten und zur Nachbarschaft. Informiere die Interessent:innen, dass du einen oder mehrere Kandidat:innen dem:der Vermieter:in zur Auswahl vorschlagen wirst.

Schritt 3: Nachmieter:in vorschlagen

Du hast eine:n oder mehrere passende Kandidat:innen für eine Nachmiete gefunden? Frage deine:n Vermieter:in, auf welchem Wege er oder sie die Unterlagen bekommen möchte. Die eingeladenen Kandidat:innen können entweder ihre Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag zur Besichtigung mitbringen, damit du sie weiterleiten kannst. Oder sie schicken die Informationen direkt per E-Mail an den:die Vermieter:in. Wichtig: Du darfst die E-Mail-Adresse des:der Vermieter:in nur weitergeben, wenn diese:r das vorab genehmigt hat.

Tipp

Frag bei deinem:deiner Vermieter:in nach ein paar Tagen nach, wie der Bewerbungsprozess läuft und ob es mit der Nachvermietung klappt.

Mietvertrag: Diese Möglichkeiten gibt es

Du hast eine:n Nachmieter.in gefunden? Für den Mietvertrag gibt es nun zwei Optionen. Der:die Nachmieter:in kann direkt in deinen Vertrag eintreten. Damit bleibt dein Vertrag bestehen und wird nur auf den:die neue:n Mieter:in angepasst. Zu diesem Zweck wird eine Übernahmevereinbarung geschlossen. Diese sichert alle drei Parteien ab: dich als Vormieter:in, den:die künftige:n Mieter:in und den:die Vermieter:in. Die Nachmietervereinbarung regelt die folgenden Punkte:

  • Ab wann beginnt das neue Mietverhältnis?
  • Gibt es besondere Vereinbarungen, z.B. Ablösevereinbarungen?
  • Was passiert mit der Mietkaution des:der bisherigen Mieter:in?
  • Regelungen zur Kautionshöhe des:der neue:n Mieter:in

Die zweite Möglichkeit ist, dass du und dein:e Vermieter:in den aktuellen Mietvertrag vorzeitig beenden und mit dem:der Nachmieter:in ein ganz neuer Vertrag geschlossen wird. Sprecht euch am besten alle gemeinsam ab, welche Option für alle die beste ist.

So geht's weiter

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Wichtige Fragen schnell beantwortet

Wenn du nach Ablauf der Kündigungsfrist ausziehst, musst du keine:n Nachmieter:in suchen. Freiwillig suchen darfst du zwar immer, der Vermieter:in muss allerdings den:die Kandidat:in nur annehmen, wenn er oder sie geeignet und zumutbar ist und eine entsprechende Nachmieterklausel im Vertrags steht.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist der:die Vermieter:in verpflichtet, eine:n Nachmieter:in zu akzeptieren:

  • Wenn du die Erlaubnis hast, einen Nachmieter zu suchen und
  • wenn die Kandidat:innen die vorgegebenen Kriterien (z.B. Höhe des Einkommens) erfüllen
Nein, bei einer wirksamen Nachmieterklausel reicht bereits ein:e geeignete:r Kandidat:in.
  • Nachmieter:innen sind nicht zur Abnahme verpflichtet.
  • Berechne den Wert der Möbel korrekt: Ausgehend vom Kaufpreis kannst du für das erste Nutzungsjahr 24 % abziehen, für jedes weitere Jahr jeweils 4 %. Übrig bleibt der so genannte Zeitwert. Diesen darfst du überschreiten, allerdings nur um maximal 50 % des Zeitwerts.
  • Verschrecke Interessent:innen nicht, indem du im Exposé schon einen Festpreis angibst. Lass lieber Raum für Verhandlungen.