Nebenkosten: Das Wichtigste zu deiner Nebenkostenabrechnung
Die Nebenkostenabrechnung ist für Mieter nicht immer ein Grund zur Freude. Was tun, wenn eine Nachzahlung ansteht? Erfahre hier, woraus sich die Nebenkosten für Mieter:innen oder Immobilienbesitzer:innen zusammensetzen, wie die rechtliche Lage ist und wie du ganz einfach den Strom- oder Gasanbieter wechseln kannst.
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Übersicht
In aller Kürze
- Die Höhe der Nebenkosten muss im Mietvertrag stehen.
- Vermieter:innen haben nach Ende der Abrechnungsperiode ein Jahr Zeit, um eventuelle Nachzahlungen einzufordern.
- Mieter:innen müssen sich eigenständig für den Rundfunkbeitrag anmelden. Befreiungen sind nur in Sonderfällen möglich.
- Seit Dezember 2021 können die Kosten für Kabelanschlüsse bei Neuverträgen nicht mehr auf die Mieter:innen umgelegt werden.
Kosten, die bei dem:der Eigentümer:in als Lasten des Grundstücks anfallen, werden Betriebskosten genannt. Der:die Eigentümer:in muss diese Kosten tragen. Das gilt grundsätzlich auch, wenn eine Immobilie vermietet ist.
Folgende Betriebskosten sind nach Betriebskostenverordnung (BetrKV) umlagefähig, das heißt der:die Vermieter:in kann sie an die Mieter:innen weitergeben:
- Grundsteuer
- Wasserkosten
- Gasanbieterwechsel
- Strom
- Abwasser- und Müllentsorgung
- Schornsteinreinigung
- Hausrat- und Haftpflichtversicherung
- Wartung und Reinigung der Haustechnik
- Hausmeister- bzw. Hauswartkosten
- Gartenpflege
- Gemeinschaftsantenne
- Wascheinrichtungen
- Straßen- und Gebäudereinigung
- Aufzugkosten
- Internet / Telefon
- Beleuchtung
Der Verteilerschlüssel
Wie genau die Betriebskosten auf die Mieter:innen umgelegt werden, bestimmt der Verteilerschlüssel oder Umlageschlüssel. Welcher Umlageschlüssel zur Anwendung kommt, sollte bereits im Mietvertrag festgelegt werden.
Es gibt dabei 4 Varianten, wobei diese abhängig von der Art der Betriebskosten angewendet werden.
- nach Verbrauch z.B. Heizkosten und Warmwasser
- nach Personenzahl für weitere verbrauchsabhängige Nebenkosten wie Müll oder Abwasser
- nach Wohnfläche z.B. für Hausmeister oder Gartenpflege
- nach Wohneinheit z.B. wenn ein Haus mehrere gleich große Wohneinheiten hat
Das sagt das Mietrecht
Regelung zu den Kabelanschluss-Gebühren
Seit 2021 gibt es einige Änderungen im Telekommunikationsgesetz. Bisher konnten Vermieter:innen die Kosten für einen Kabel-Anschluss immer als Teil der Betriebskosten auf alle Mieter:innen umlegen. Viele Mieter:innen beziehen digitales Fernsehen über das Internet oder eine Satellitenschüssel. Bisher mussten Mieter:innen die Kosten für den Kabel-Anschluss dennoch weiter bezahlen. Dafür hat der Gesetzgeber nun neue Regelungen aufgestellt, nach der die Kosten für Kabelanschlüsse nicht mehr pauschal umlagefähig sind. Die Regelung ist zwar schon in Kraft getreten, es gilt jedoch eine Übergangszeit bis zum 30. Juni 2024.
- Für Altverträge gilt: Die im Mietvertrag vereinbarte Regelung ist ab dem 01. Juli 2024 nicht mehr gültig. Vermieter:innen müssen daher rechtzeitig entsprechende Verträge mit den Telekommunikationsunternehmen kündigen.
- Für Neuverträge nach dem 01.12.2021 gilt: Die Kosten dürfen ebenfalls noch bis zum 30. Juni 2024 umgelegt werden.
- Ausnahme: Hat der:die Vermieter:in nach Inkrafttreten des Gesetzes am 01. Dezember 2021 einen Breitbandanschluss installiert, ist eine Umlage nicht möglich.
- Individuelle Absprachen zwischen Vermieter:in und Mieter:in sind jederzeit möglich. Sie sollten aber unbedingt schriftlich festgehalten werden.
Fristen: Wann muss die Nebenkostenabrechnung vorliegen?
Spätestens ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode muss der:die Vermieter:in die Rechnung für Nebenkosten vorlegen. Andernfalls verliert er:sie den Anspruch auf eventuelle Nachzahlungen. Dies gilt aber nicht für den:die Mieter:in, d.h. bestehende Forderungen gegenüber dem:der Vermieter:in können nach Ablauf des Abrechnungszeitraums geltend gemacht werden.
Monatliche Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen ab 2022
Das gehört nicht in die Nebenkostenabrechnung
Kosten für die Hausverwaltung, Bankgebühren und Porto gehören nicht in die Nebenkostenrechnung. Im Allgemeinen muss der:die Mieter:in das an Nebenkosten zahlen, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Zusätzliche Posten wie z. B. Reparaturen muss der:die Mieter:in nicht akzeptieren.
Wenn du an der Richtigkeit der umgelegten Betriebskosten zweifelst, kannst du bei dem:der Vermieter:in um Nachweis bitten und die Angaben in der Abrechnung mit dem Mietvertrag abgleichen.
Hinweise zur Rundfunkgebühr
- Alle, die einen Fernseher, ein Radio, einen internetfähigen PC oder ein Smartphone besitzen, müssen den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag bezahlen.
- Du kannst dich von der Rundfunkgebühr befreien lassen, wenn du z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe BAföG-Leistungen oder Leistungen aus der Grundsicherung erhältst.
- Besitzt du keinen Fernseher, sondern nur ein Radio, einen internetfähigen Computer oder ein Smartphone, zahlst du monatlich nur 5,83 Euro.
- Du bist dazu verpflichtet, dich selbständig beim Beitragsservice anzumelden. Tust du das nicht, können bis zu drei Jahre rückwirkend Rundfunkbeiträge erhoben werden.
- Zum 1. April 2015 ist die Rundfunkgebühr von 17,98 Euro auf 17,50 Euro monatlich gesenkt worden.
- Der ermäßigte Rundfunkbeitrag wurde ebenfalls von 5,99 Euro auf 5,83 Euro monatlich abgesenkt.
- Für Unternehmen orientiert sich der Beitrag weiterhin an der Anzahl der Betriebsstätten und der dort sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
- Seit dem 1. November 2019 können auch Ehepartner, sowie eingetragene Lebenspartner eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Zweitwohnung beantragen. Voraussetzung ist lediglich das Bewohnen einer gemeinsamen Hauptwohnung.
- Wichtig: Den Anspruch auf Befreiung haben neben dem Inhaber der Wohnsitze ausschließlich der Ehepartner beziehungsweise der eingetragene Lebenspartner. Sonstige volljährige Mitbewohner sind beitragspflichtig.
Was ist eigentlich Hausgeld?
Wenn du Wohnungseigentümer:in bist und die Immobilie selbst bewohnst, zahlst du keine Miete, bist aber von den Nebenkosten nicht befreit. Du entrichtest monatlich sogenanntes Hausgeld. Die Höhe des Hausgeldes wird mit Hilfe eines Verteilungsschlüssels ermittelt, z. B. anteilig zu der Anzahl aller Eigentumswohnungen des Hauses.
Denke rechtzeitig an finanzielle Rücklagen
Rücklagen sind finanzielle Reserven, die du als Hausbesitzer:in für eventuelle Aufwendungen (z. B. Reparaturen) frühzeitig bilden solltest. Bauexpert:innen raten, jährlich etwa 1% der Baukosten für Instandhaltungsarbeiten zu sparen. Als Faustregel sollte die jährliche Rate bei ca. 7 bis 8 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche liegen, bei Altbauten bei ca. 10 Euro.
Wesentliche Betriebskosten:
- Grundsteuer
- Wasserkosten
- Heizkosten
- Strom
- Abwasser- und Müllentsorgung
- Schornsteinreinigung
- Gartenpflege
- Rundfunkgebühren
- Internet / Telefon
Tipps zum Stromanbieterwechsel
- Verschaff dir einen Überblick über Verbrauch und Kosten der letzten Jahre.
- Such bei Angeboten nach versteckten Kosten oder Erhöhungen in den Folgejahren.
- Achte bei deinem neuen Vertrag auf kurze Kündigungsfristen und moderate Laufzeiten.
- Sofern dein Stromanbieter seine Preise erhöht, existiert ein Sonderkündigungsrecht.
Wann ist ein Wechsel möglich?
- Meist reicht einjährige Kundschaft beim aktuellen Versorger.
- Ein Wechsel kann mit einem Vorlauf von bis zu sechs Monaten in Auftrag gegeben werden.
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- Wechselformalitäten erledigt in der Regel der neue Versorger.
- In der Regel dauert ein Wechsel zwischen 4 und 6 Wochen.
- Falls du einen Wechsel anstrebst und deine Kündigungsfrist in den nächsten Wochen abläuft, solltest du besser bereits selbst deine Kündigung abschicken, damit diese nicht verstreicht.
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Wichtige Fragen schnell erklärt
Auch die damit verbunden Verträge und Leistungen für Strom, Gas, Wasser und Internet dürfen nicht gekündigt werden, da es sich laut Beschluss des Bundestags um sogenannte Verträge der Daseinsvorsorge handelt. Hierbei besteht vorübergehend ein dreimonatiger Kündigungsschutz.
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