Hochwasserschäden: Das sind deine Rechte und Pflichten als Mieter und Vermieter
Wenn das Hochwasser zurückgeht, werden die Schäden in den eigenen vier Wänden und an den Gegenständen sichtbar. Informiere dich hier, welche Rechte und Pflichten du als Mieter:in und Vermieter:in bei Hochwasserschäden hast und wie du diese Situation schnellstmöglich lösen kannst.


Aktuell: Hochwasserkatastrophe
In unserem Artikel erhältst du alle Informationen zu Spendenkonten und weiteren Hilfsangeboten.
Reparatur und Instandsetzung
Bei entstandenen Schäden durch Hochwasser oder Unwetter am Gebäude und an der Wohnung, ist der:die Vermieter:in in der Pflicht. Dieser muss alle Hochwasserschäden beheben. Das gilt für das Abpumpen des Wassers, wie für Schäden, die das Gebäude selbst betreffen. Es gilt auch für vermietete Einrichtungsgegenstände, wie z.B. Einbauküchen. Der:die Vermieter:in ist für all diese Reparaturen und Sanierungsarbeiten ebenfalls finanziell verantwortlich.
Eine Ausnahme dabei ist die persönlich Einrichtung der mietenden Person, denn dabei handelt es sich um Privateigentum. Bei diesen Dingen finanziert der:die Mieter:in selbst die Instandsetzung.
Haftung durch die Versicherung
In der Regel haften Versicherungen, wie Hausrat- und Wohngebäudeversicherung, nicht für Hochwasserschäden oder Schäden aufgrund von Unwetter. Mieter:innen können Wasserschäden evtl. über die Hausratversicherung abrechnen, wenn diese Versicherung Elementarschäden miteinschließt.
Für Vermietende gilt bei der Gebäudeversicherung das Gleiche. Diese ist ausschließlich bei Elementarschäden bzw. bei Schäden am Gebäude zahlungspflichtig. Das beschädigte Mobiliar aufgrund des Wasserschadens ist kein Fall für die Versicherung.
Elementarschäden an Gebäuden oder in Häusern entstehen durch Einwirkungen der Natur. Ursache für diese Schäden sind zum Beispiel:
- Hochwasser
- Sturm
- Hagel
- Schneedruck
Hausratversicherung-Preisvergleich
Mit einer Hausratversicherung kannst du deinen Besitz optimal absichern. Finde den passenden Tarif für deinen Bedarf und vergleiche verschiedene Anbieter und Leistungen schnell und unkompliziert.
Schadensersatz und Ersatzwohnung
Der:die Mieter:in bekommt eine Ersatzwohnung aus dem Wohnungsbestand des Vermieters oder der Vermieterin wenn:
- das Haus durch das Unwetter zu schwer beschädigt ist und die Reparatur für den:die Vermieter:in wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Eine automatische Beendigung des Mietverhältnisses tritt ein, wenn es diese Alternative nicht gibt.
Mieter:innen können bei Hochwasserschäden in der Regel keine Schadenersatzansprüche gegenüber Vermieter:innen geltend machen.
Ausnahme:
- Der:die Vermieter:in gerät mit Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen in Verzug und dadurch entstehen weitere Schäden am Eigentum des Mieters oder der Mieterin – dann ist ein Schadensersatzanspruch denkbar.
Das Wetter in Deutschland
Vollständige Zerstörung
Ist das Gebäude so beschädigt, dass es abgerissen werden muss, endet das Mietverhältnis. Der:die Mieter:in hat dabei keinen Anspruch, dass der:die Vermieter:in eine Ersatzwohnung stellt, die nicht aus seinem Wohnungsbestand kommt.
Mietminderung
Mieter:innen können die Miete um 100% kürzen, wenn die Wohnung aufgrund des Hochwassers komplett unbewohnbar ist. Ist die Wohnung nur eingeschränkt nutzbar, besteht das Recht, die Mietzahlung verringern. Dafür ist es notwendig, die Mängel dem Vermieter zu melden. Am besten dokumentierst du die Mängel anhand von Fotos. Auch ein beschädigtes Treppenhaus ist ein Grund für eine Mietminderung. Dies gilt für den Zeitraum, in dem der Schaden präsent und noch nicht behoben ist.
Kündigungsrecht für Mieter:innen
Bei großen Hochwasserschäden hat der:die Mieter:in das Recht, den Mietvertrag fristlos wegen Gesundheitsgefährdung zu kündigen. Beispielsweise wenn Schlamm in der Wohnung steht und der:die Vermieter:in es nicht schafft, die Mieträume relativ kurzfristig wieder in einen brauchbaren Zustand zu versetzen.
Maßnahmen zum besseren Hochwasserschutz
Schützt der:die Vermieter:in sein Eigentum besser gegen Flut und Hochwasser, ist dies eine Maßnahme, welche den Wohnwert der Immobilie steigert. Diese Kosten kann er durch eine Mieterhöhung geltend machen. Dies ist auch zulässig, wenn politisch neue Vorgaben bezüglich des Hochwasserschutzes beschlossen werden.

Beispielhafte Schutzmaßnahmen bei bereits bestehenden Gebäuden:
- Verwendung von wasserresistenten Baustoffen
- Wasserunempfindliche Einrichtungsgegenständen in den überschwemmungsgefährdeten Bereichen
- Notstromversorgung
- getrennt abschaltbare Elektroinstallationen
- Festlegung einer Parkposition von Aufzügen
- Verwendung leicht transportierbarer Gegenstände
- Verwendung leicht abbaubarer Einrichtungsgegenstände
- uvm.
Mietervereine und Mieterbund
Mietervereine beraten nach dem Rechtsberatungsgesetz nur Mitglieder in konkreten Rechtsfragen. In einem telefonischen Erstgespräch kannst du meist aber auch als Nichtmitglied schnell Antworten auf erste Fragen erhalten. Rasches Handeln ist nach einem Wasser- oder Unwetterschaden das Wichtigste. Am besten ist es, wenn Mieter:innen und Vermieter:innen so schnell wie möglich miteinander ins Gespräch kommen und gemeinsam nach einer Lösung suchen.