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Mietbürgschaft – Wohnung mieten mit Bürgschaft

Die Mietbürgschaft ist ein wichtiges Dokument für die Wohnungsbewerbung. Vermieter:innen verlangen diese in bestimmten Fällen, um sich gegen Zahlungsausfälle abzusichern. Du kannst sie aber auch freiwillig einreichen, um deine Chancen zu erhöhen. Erfahre hier, wie eine Mietbürgschaft aussieht, wann sie zum Einsatz kommt, wer überhaupt bürgen darf und was sonst noch zu beachten ist.

In aller Kürze

  • Die Mietbürgschaft gilt als Mietsicherheit alternativ zur Kaution.
  • Die Art der Bürgschaft muss in der Bürgschaftsurkunde festgelegt sein.
  • Es gibt die Bürgschaft durch Privatpersonen, Banken oder Versicherungen.
  • Die Bürgschaft endet mit dem Mietverhältnis.
  • Nutze unsere kostenlose Vorlage und erstelle deine Mietbürgschaft

Was ist eine Mietbürgschaft?

Mit der Mietbürgschaft können Vermieter:innen sich finanziell absichern. Kurz erklärt bedeutet eine Bürgschaft, dass eine andere Person zur Zahlung verpflichtet wird, wenn du als Mieter:in deine Miete nicht bezahlst oder Schäden an der Wohnung verursachst. In der Regel bürgen die Eltern z.B. für Studierende oder Auszubildende, die noch keine Einkommensnachweise oder ähnliches vorweisen können (Elternbürgschaft). Es ist aber auch möglich, die Mietbürgschaft von einer Bank oder Versicherung übernehmen zu lassen.

Dürfen Kaution und Bürgschaft gleichzeitig verlangt werden?

Die Mietbürgschaft hat im Grunde die gleiche Funktion wie eine Kaution. Beides sind Mietsicherheiten, damit der:die Vermieter:in bei Zahlungsausfällen eine finanzielle Rücklage hat.
Ist der:die Vermieter:in schon durch eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten abgesichert, darf er:sie nicht zusätzlich auch noch eine Mietbürgschaft verlangen. Tut er:sie das doch, so ist die Bürgschaft unwirksam und er:sie muss bei Zahlungsausfällen auf die Kaution zurückgreifen.
Ist die Kaution geringer als drei Monatsmieten, darf für die Differenz eine Bürgschaft verlangt werden.

Wenn der:die Vermieter:in Kaution und Bürgschaft verlangt, die zusammen die drei Monatsmieten übersteigen, hast du das Recht entweder

  • eine der beiden Sicherheiten zu verweigern oder
  • sie innerhalb einer Verjährungsfrist von 3 Jahren zurückzufordern.
Gut zu wissen

Freiwillige Bürgschaft

In der Praxis legen Mietinteressent:innen zusätzlich zur Kaution häufig von sich aus auch eine Mietbürgschaft vor, um damit ihre Chancen zu verbessern. In diesem Fall ist die Bürgschaft wirksam.

Diese Angaben gehören in die Mietbürgschaft

Bei der Mietbürgschaft handelt es sich grundsätzlich um ein formloses Schreiben, das bedeutet die Form und der Wortlaut sind nicht genau vorgegeben. Es müssen jedoch folgende Punkte enthalten sein:

Angaben zu den Personen

  • Name und Adresse von Mieter:in, Vermieter:in und Bürg:in
  • Personalausweisnummer von Mieter:in und Bürg:in
  • Anschrift der neuen Wohnung
  • Mietbeginn (und Ende bei befristeten Mietverhältnissen)
  • Unterschrift des:der Bürg:in

Genaue Definition der Bürgschaft

Die Mietbürgschaft ist in der Regel eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Das bedeutet, dass der:die Vermieter:in sich im Falle nicht gezahlter Miete oder Schäden an der Wohnung sofort an den:die Bürg:in wenden kann.
Bei einer Ausfallbürgschaft muss im Gegensatz dazu zuerst der Rechtsweg bis zur Zwangsvollstreckung gegenüber dem:der Mieter:in erfolgen.
Die Art der Bürgschaft muss im Dokument ausdrücklich genannt werden.

Achte bei Vorlagen außerdem darauf, ob sie weitere rechtliche Klauseln enthalten wie “auf erstes Anfordern” oder “Verzicht auf Einrede der Vorausklage”. Bevor du eine Bürgschaft unterschreibst oder unterschreiben lässt, solltest du dich über deren Bedeutung informieren. Zu den Erklärungen.

Haftung und Verpflichtungen der Bürg:innen

Der:die Bürg:in kann bis zu einer Höhe von maximal drei Monats-Netto-Kaltmieten zur Zahlung verpflichtet werden (§551 BGB). Falls auch eine Kaution gezahlt wird, ist der Betrag entsprechend geringer. Die Höhe der Haftung muss mit in die Bürgschaftsurkunde aufgenommen werden.

Weiterhin ist festzuhalten, dass die Bürgschaft gemeinsam mit dem Mietverhältnis endet.

Gut zu wissen

Bürgschaft ohne Begrenzung

In einem Urteil des BGH im Jahr 2013 wurde entschieden, dass die Bürgschaft in bestimmten Fällen auch über die drei Monatsmieten hinausgehen kann. Im vorliegenden Fall drohte einem Mieter die Kündigung aufgrund seiner Mietschulden. Die Begrenzung der Mietsicherheit, die Mieter:innen ja eigentlich schützen soll, hätte ihn dadurch unverhältnismäßig benachteiligt. Deshalb wurde seine Schwester als Bürgin zur Zahlung verpflichtet.

Wer darf bürgen? 3 Arten der Mietbürgschaft

1. Eltern- oder Privatpersonenbürgschaft

Bei einer Privatpersonenbürgschaft darf eine beliebige Person für dich bürgen, also neben Eltern auch andere Verwandte oder Freunde. Die bürgende Person muss aber volljährig sein und über eine gute Bonität verfügen.
Am häufigsten zum Einsatz kommt die Elternbürgschaft, insbesondere bei jungen Menschen, die in der Ausbildung oder im Studium sind und noch kein festes Einkommen haben.

2. Bankbürgschaft oder Bankaval

Die Bürgschaft durch eine Bank wird auch Bankaval oder Mietaval genannt. Bei privaten Mietverhältnissen kommt sie aber nur selten vor. Bevor die Bank als Bürgin eintritt, wird sie deine Kreditwürdigkeit prüfen. Außerdem kommen weitere Kosten auf dich zu wie Kontoführungsgebühren, ein Jahresbeitrag oder eine Sperreinlage in Höhe der Kaution.

3. Kautionsbürgschaft oder Mietkautionsversicherung

Bei dieser Variante bürgt eine Versicherung für Mietausfälle oder Schäden. Du zahlst als Mieter:in einen jährlichen Beitrag, etwa fünf Prozent der Mietkaution, an einen entsprechenden Anbieter. Meist kommen noch Anmelde- und Bearbeitungsgebühren hinzu. Sprich aber vorab mit dem:der Vermieter:in, ob eine Mietkautionsversicherung akzeptiert wird, denn er:sie darf diese auch ablehnen. Weitere Infos zur Kautionsbürgschaft.

Wann und wie endet die Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist an den Mietvertrag gebunden und endet zusammen mit dem Mietverhältnis, spätestens aber nach der letzten Nebenkostenabrechnung. Wenn die Bürgschaft vorzeitig gekündigt werden soll, braucht es dafür einen guten Grund. Außerdem muss dem:der Vermieter:in eine andere Absicherung angeboten werden, z.B. eine Barkaution.
Es ist nicht möglich eine Mietbürgschaft beim Umzug mitzunehmen und auf ein neues Mietverhältnis zu übertragen.


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Nutze unsere Vorlage für deine Bewerbungsmappe. Du kannst die Mietbürgschaft entweder herunterladen und digital ausfüllen. Oder du druckst das Dokument aus und füllst es händisch aus.

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Wichtige Fragen schnell beantwortet:

Der:die Vermieter:in hat das Recht eine Mietkautionsbürgschaft oder Kautionsversicherung abzulehnen. Daher solltest du mit dem:der Vermieter:in sprechen, bevor du eine solche Versicherung abschließt.
Eine bürgende Privatperson muss in der Lage sein, entstehende Mietschulden zu begleichen. Dies ist in der Regel nicht der Fall, wenn sie Anspruch auf ALG 2 hat. Ein:e Vermieter:in muss die Bürgschaft dann nicht akzeptieren, oder kann später den Mietvertrag anfechten.
Vermieter:innen dürfen insgesamt eine Sicherheit von drei Monats-Netto-Kaltmieten verlangen. Hat die Kaution bereits diese Höhe, darf keine weitere Bürgschaft verlangt werden, außer der:die Mietinteressent:in legt sie freiwillig vor. Ist der Kautionsbetrag geringer, ist das Fordern einer Bürgschaft über den Restbetrag erlaubt.
Auf erstes Anfordern bedeutet, dass Forderungen durch den:die Vermieter:in sofort von dem:der Bürg:in gezahlt werden müssen, ohne dass eine Prüfung, z.B. bei Schäden eine Versicherungsprüfung, stattgefunden hat. Stellt sich später heraus, dass die Forderung nicht rechtmäßig war, muss der Betrag umständlich vor Gericht wieder eingeklagt werden. Achte daher darauf, dass du eine Vorlage ohne “auf erstes Anfordern” verwendest.
Einrede der Vorausklage bedeutet, dass ein:e Bürg:in die Zahlung so lange verweigern kann, bis der:die Vermieter:in eine Zwangsvollstreckung durchgesetzt hat. Bei einem Verzicht kann der:die Vermieter:in sich also direkt an den:die Bürg:in wenden. Im Fall einer selbstschuldnerischen Bürgschaft, z.B. der Mietbürgschaft, ist diese Klausel per Definition enthalten und wir daher meistens nicht zusätzlich erwähnt.
Wenn die Bürgschaft vorzeitig gekündigt werden soll, braucht es dafür einen guten Grund. Außerdem muss dem:der Vermieter:in eine andere Absicherung angeboten werden z.B. eine Barkaution.

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