Garagen und Stellplätze: Tipps zum Mieten und Kaufen
Garagen und Stellplätze sind besonders in Deutschlands Großstädten heiß begehrt. Für Autofahrer kommt zum Beispiel ein eigenständiger Mietvertrag für einen solchen Parkplatz infrage. Eine weitere Option ist der Einstieg als Untermieter in einen einheitlichen Wohnungsmietvertrag. Erfahre hier, welche vertraglichen Konditionen dich erwarten, wie du deinen Stellplatz nutzen darfst und welche Garagenarten zur Auswahl stehen.

In aller Kürze
- Über einen Untermietvertrag verleihen Wohnungsmieter häufig einen Parkplatz oder eine Garage - die Höhe der Miete können sie selbst festlegen.
- Mit einem separaten Vertrag ist der Mieter der Garage weniger gesetzlich gebunden, doch Kündigungsschutz entfällt.
- Wenn eine mündliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten die Regeln im Bürgerlichen Gesetzbuch.
- Mit bis zu 15.000 Euro müssen Besitzer beim Kauf einer eigenen Garage rechnen.
Rechtliches: Mietvertrag entweder einheitlich oder separat
Wenn Mieter in eine neue Wohnung ziehen, gehört eine eigene Garage oder ein Stellplatz vor dem Haus häufig dazu. Entweder ist er im Wohnungsmietvertrag aufgeführt, wird also gemeinsam mit dem Wohnraum vermietet und kann nicht unabhängig von der Wohnung von Mieter oder Eigentümer gekündigt werden, solange kein gesetzlicher Grund dafür vorliegt. Eine weitere Variante ist ein eigenständiger Vertrag, den der Eigentümer dem Mieter für seine Garage stellt.
Wenn Mieter jedoch kein Auto besitzen und den extra Platz schlichtweg nicht gebrauchen können, stehen sie häufig vor unnötigen Kosten von bis zu hunderten Euro monatlich. Viele entscheiden sich dafür, den Platz an einen Autofahrer in Not zu vermieten. In diesem Fall muss der Vermieter darüber Bescheid wissen und mit der Untervermietung einverstanden sein - alles andere ist vertragswidrig und kann zur Kündigung führen.
Garage per Untermietvertrag
Sobald der Vermieter grünes Licht für den Untermietvertrag gibt, kann der Mieter seinen Stellplatz an eine externe Person vermieten, sogar die Höhe der Monatsmiete selbst bestimmen. Die Kosten, mit denen Mieter ungefähr rechnen müssen, sind also nicht leicht kalkulierbar, da ein Vermieter einen Preis rein nach Angebot und Nachfrage festlegen darf. In überlaufenen Großstädten ist also mit einem deutlich höheren Betrag zu rechnen, als im ländlichen Umkreis. Hauptmieter und Untermieter sind Vertragspartner des Eigentümers. Wenn das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter ausläuft, ist der Mietvertag des Garagennutzers zwar nicht automatisch beendet, allerdings hat der Eigentümer nach dem Auszug seiner Mieter einen sofortigen Räumungsanspruch.
Entsteht ein Mietverhältnis zwischen einer Haupt- und einer Untermieterpartei, ist es unbedingt ratsam, einen Untermietvertrag dafür aufzusetzen, um nach Auszug der Hauptmieter einen Rechtsstreit zwischen dem Eigentümer und dem Nutzer der Garage zu vermeiden. Gleiches gilt für den Inhalt eines eigenständigen Vertrags. Darin sollten jeweils folgende Punkte aufgeführt sein:
- Kosten inklusive der eventuell anfallenden Nebenkosten
- Laufzeit des Mietverhältnisses
- Kündigungsfrist
- Nutzungskonditionen
Eigener Mietvertrag für Garage oder Stellplatz
Wenn es hingegen einen separaten Vertrag für die Nutzung einer Garage oder eines Stellplatzes gibt, ist die Kündigung des Mietverhältnisses für beide Parteien laut Bundesgerichtshof deutlich einfacher. Bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten hat der Garagennutzer dann dank des hier gültigen allgemeinen Mietrechts die Möglichkeit, den Platz zu kündigen, sobald er ihn nicht benötigt oder umzieht. Ein Nachteil bleibt, dass zwar mehr Freiheit, aber gleichzeitig kein Kündigungsschutz existiert; denn anders als bei Wohnraummietverträgen kann der Vermieter jederzeit und ohne Grund den Vertrag kündigen.
Wichtig!

Was darf in einer Garage oder an einem Stellplatz gelagert werden?
Rechtlich sich angemietete Garagen und Stellplätze ausdrücklich als Ort zum Abstellen von Kraftfahrzeugen wie Autos, Mofas und Motorrädern definiert. Auch Fahrräder oder Zubehör wie Reifen und Reinigungsmittel finden dort ihren Platz. Wenn der Stauraum allerdings zweckentfremdet und als Rumpelkammer für Kisten, alte Möbeln und Müll missbraucht wird, handelt der Mieter rechtswidrig. Er muss nicht nur mit einer Abmahnung oder Kündigung des Vermieters oder Eigentümers, sondern auch mit Nachbarschaftsstreit rechnen. Ein weiteres No-Go ist das Lagern von explosiven Flüssigkeiten wie Benzin oder Gasflaschen. Näheres dazu, was neben dem eigenen PKW in der Garage stehen darf, ist meist vertraglich vorgegeben.
Sowohl für separate, als auch für einheitliche Garagenmietverträge gilt: Grundsätzlich ist der Vermieter dafür verantwortlich, die Kosten für kleinere Schönheitseingriffe, zum Beispiel das Streichen der Wände in einer neuen Farbe, zu übernehmen. Anders als im Wohnraummietrecht gibt es im allgemeinen Mietrecht, also einem eigenständigen Vertrag, zwar mehr Spielraum in der Gestaltung der Klauseln. Allerdings gibt es noch kein offizielles Gesetz zur finanziellen Regelung von Instandhaltungskosten für vermietete Garagen.
Kosten für Instandhaltung, Reparaturen, Betriebskosten
Anders sieht es bei anfallenden Nebenkosten aus, die in den meisten Fällen der Mieter übernimmt. Die gute Nachricht: Aufgrund der entfallenden Kosten für Heizung und Wasser handelt es sich hierbei um eine minimale Summe für Strom, die unkompliziert und pauschal auf die Monatsmiete geschlagen werden kann. Wenn Schäden in der Garage entstehen, haftet dafür der Mieter. Das gilt für beide Vertragsformen. Einige Verträge enthalten zudem Reinigungs- und Streupflichten auf Seiten des Mieters.
Garagen- und Stellplatz-Varianten
Grundsätzlich gelten alle Abstellmöglichkeiten für Autos und andere Verkehrsmittel als Stellplatz. Neben herkömmlichen Parkplätzen unter freiem Himmel wird zusätzlich häufig Gebrauch von überdachten Varianten aus verschiedenen Materialien gemacht. Entsprechende Angebote sind auf meinestadt.de zu finden. Am häufigsten entscheiden sich Mieter für eines der folgenden Modelle, um ihr Verkehrsmittel geschützt vor Witterungsschäden unterzubringen:
- Beton-Fertiggaragen werden aus Stahlbeton-Fertigteilen hergestellt.
- Gemauerte Garagen werden meistens an Einfamilienhäuser gebaut.
- Tiefgaragen gibt es als Einzelgaragen im Kellerbereich eines Hauses oder auch als Sammelgaragen für mehrere Autos.
- Doppelgaragen sind abschließbare, überdachte und durch feste Wände (mit Garagentor) umschlossene Abstellmöglichkeiten für Fahrzeuge.
- Carports werden meist aus Stahl, Holz oder Aluminium gefertigt. Sie können nach allen Seiten offen oder auch nach einer oder mehreren Seiten geschlossen sein.
Für Autofahrer, die langfristig auf ein sicheres Plätzchen für ihren PKW angewiesen sind, ist der Kauf einer Garage oder eines Stellplatzes eine Option. Im Idealfall befindet sie sich nahe des Wohn- oder Arbeitsplatzes und entspricht den preislichen Vorstellungen des Käufers. Je nach Bauart und Material kann der Preis für eine eigene Garage stark variieren. Ein einfaches Modell aus Wellblech ist bereits für 1.000 Euro zu haben, während potenzielle Eigentümer für einen Massivbau bis zu 15.000 Euro hinblättern müssen. Neben dem Kaufpreis entstehen zusätzliche monatliche Nebenkosten für Strom; aufgrund des niedrigen Verbrauchs ist hier jedoch ein kleiner Betrag wahrscheinlich.
