Steigende Energiepreise: Welche Möglichkeiten haben Mieter?
Steigende Energiekosten sind für viele Mieter:innen ein Problem, da sie zu höheren Nebenkosten für die Wohnung führen. Dabei tragen Mieter:innen oft die Hauptlast, ohne dass sie eine Möglichkeit haben, dies zu verhindern. Wir zeigen Maßnahmen auf, wie du mit den Auswirkungen von steigenden Energiekosten umgehen und dich gegen höhere Nebenkosten wehren kannst.


In aller Kürze:
- Steigende Energiepreise führen oft zu höheren Mietkosten für Mieter:innen.
- Vermieter:innen müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen beachten, wenn sie Energiekosten an Mieter:innen weitergeben.
- Mieter:innen haben das Recht auf eine vernünftige Aufschlüsselung der Mietkosten.
- Mieter:innen können energieeffiziente Maßnahmen an Gebäuden einfordern, um die Energiekosten zu senken.
Wie können sich Mieter:innen gegen höhere Nebenkosten durch steigende Energiepreise wehren?
Es ist wichtig, dass Mieter:innen ihre Rechte kennen und bei Bedarf aktiv werden, um sicherzustellen, dass sie angemessene Nebenkosten zahlen und ihre Energiekosten so niedrig wie möglich halten können. Mieter:innen können in vielen Fällen von ihren Vermieter:innen verlangen, dass sie ihren Anteil an den gestiegenen Energiekosten senken.
Rechtliche Grundlagen
Wenn Vermieter:innen die gestiegenen Energiekosten auf ihre Mieter:innen umlegen möchten, müssen sie dabei bestimmte rechtliche Vorgaben beachten:
- Die Mietnebenkostenabrechnung muss transparent sein und alle Posten aufschlüsseln.
- Die auf die Mieter:innen umgelegten Energiekosten müssen nachvollziehbar und plausibel sein.
- Zudem dürfen die Mieter:innen nur die tatsächlich angefallenen Energiekosten bezahlen und keine fiktiven Kosten oder zu hohe Beträge.
- Mieter:innen haben das Recht, die Belege für die Nebenkostenabrechnung einzusehen. Falls der:die Vermieter:in die Belege nicht zur Verfügung stellt, können die Mieter:innen dies schriftlich einfordern.
- Wenn Zweifel an der Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung bestehen, kann innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Abrechnung Widerspruch eingelegt werden. Dabei sollte der Widerspruch schriftlich und begründet erfolgen.
Nebenkostenabrechnung prüfen

Du hast das Recht auf eine angemessene Nebenkostenabrechnung. Dein:e Vermieter:in darf keine überhöhten Nebenkosten verlangen und muss die tatsächlichen Kosten nachweisen. Prüfe deine Nebenkostenabrechnung genau und stelle sicher, ob die Kosten angemessen sind. Überprüfe alle Angaben wie zum Beispiel den Heizverbrauch, die Abrechnungsperiode und die zugrunde gelegten Preise. Es empfiehlt sich außerdem, bei der Nebenkostenabrechnung auf versteckte Kosten und ungerechtfertigte Erhöhungen zu achten.
So kann es vorkommen, dass Vermieter:innen versuchen, Reparatur- oder Instandhaltungskosten auf die Nebenkostenabrechnung umzulegen, obwohl sie eigentlich von ihnen selbst getragen werden müssen. Falls Unstimmigkeiten festgestellt werden, solltest du deine:n Vermieter:in umgehend kontaktieren.
Wenn dein:e Vermieter:in bestimmte Kostenarten nicht korrekt umgelegt hat oder bestimmte Ausgaben nicht nachvollziehbar sind, kannst du eine Einzelaufstellung der Nebenkosten verlangen und diese genau prüfen. Ist die Abrechnung fehlerhaft oder überhöht, kannst du eine Korrektur fordern und gegebenenfalls eine Mietminderung durchsetzen. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Überprüfung durch Sachverständige oder den Mieterverein zu beantragen.
Mietminderung bei nicht durchgeführten Maßnahmen
Grundsätzlich haben Mieter:innen ein Recht darauf, dass ihre Vermieter:innen energieeffiziente Maßnahmen an ihren Gebäuden durchführen. Dabei sind Vermieter:innen gesetzlich dazu verpflichtet, bei bestimmten Modernisierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel dem Austausch alter Heizungsanlagen, auch energetische Maßnahmen umzusetzen. Die Bedingungen für eine energetische Sanierung sind im Einzelnen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt.
Falls Vermieter:innen trotz Aufforderung ihrer Mieter:innen keine energieeffizienten Maßnahmen umsetzen, haben die Mieter:innen die Möglichkeit, eine Mietminderung durchzusetzen. Dafür müssen sie allerdings nachweisen können, dass sie ihren Vermieter:innen zuvor eine angemessene Frist zur Umsetzung der Maßnahmen gesetzt haben und dass diese Frist verstrichen ist, ohne dass etwas passiert ist.
Nachzahlungen verhandeln
Grundsätzlich müssen Nachzahlungen für Nebenkosten innerhalb von etwa zwei Wochen beglichen werden. Wenn Mieter:innen dazu nicht in der Lage sind, sollten sie frühzeitig das Gespräch mit ihren Vermieter:innen suchen, um beispielsweise einen Aufschub der Zahlungen zu vereinbaren. Es kann hilfreich sein, höhere Abschläge zu vereinbaren, um Nachzahlungen zu vermeiden, da Vermieter:innen in Vorleistung für die Gasversorgung gehen. Vermieter:innen sind in der Regel daran interessiert, das Mietverhältnis aufrechtzuerhalten und kommen ihren Mieter:innen bei solchen Verhandlungen oft entgegen.
Wenn du höhere Energiekosten durch höhere Nebenkostenabrechnungen erhältst, solltest du deine:n Vermieter:in darüber informieren. Diese:r sollte dann in der Lage sein, eine Erklärung zu geben und gegebenenfalls Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten ergreifen. Möglicherweise gibt es energetische Sanierungsmöglichkeiten, die sowohl für dein:e Vermieter:in als auch für dich von Vorteil sind.
Aber auch du als Mieter:in kannst dazu beitragen, deine Energiekosten direkt zu senken. Kleine Änderungen können schon viel bewirken, z.B.
- der Austausch von Glühbirnen gegen LED-Lampen
- das Abdichten von Fenstern und Türen
- das Absenken der Raumtemperatur
- das Vermeiden von Stand-by-Betrieb bei Elektrogeräten
- das regelmäßige Lüften der Wohnung
- das Anbringen von Vorhängen zur besseren Isolierung.

Weitere hilfreiche Tipps fürs Energiesparen findest du in unserer Themenwelt Energie sparen: Weniger Kosten, mehr Schutz für die Umwelt
Darüber hinaus gibt es noch weitere Möglichkeiten, die Energiekosten zu mindern. Einiges davon kannst du gemeinsam mit deine:m Vermieter:in besprechen:
- Gasanbieter prüfen: Sprich deine:n Vermieter:in darauf an. Wenn die Möglichkeit besteht, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln, lässt sich dein:e Vermieter:in sicher darauf ein. Den Wechsel zu einem bestimmten anderen Gasanbieter kannst du aber nicht vorschreiben, lediglich vorschlagen.
Jetzt Gastarife vergleichen und Anbieter wechseln - Pflicht zur Nachrüstung: Vermieter:innen sollten in unbeheizten Bereichen eventuell nicht gedämmte Decken und Rohre sowie über 30 Jahre alte Heizkessel sanieren. Dies lässt sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ableiten.
- Wohngeldberechtigte, Azubis und Studierende können einen Heizkostenzuschuss beantragen, denn sie haben besonders mit den höheren Energiepreisen zu kämpfen.
- Der Deutsche Mieterbund rät Mieter:innen dazu, eine finanzielle Rücklage zu bilden, um steigende Heizkosten abzahlen zu können.
- Achtung bei Holzöfen! Die sind zwar verlockend, um Heizkosten zu sparen, allerdings muss das von den Vermieter:innen genehmigt werden. Du trägst alle Kosten und musst ggf. beim Auszug alles wieder rückgängig machen.
- Durch den Einsatz von Dämmstoffen und Dichtungsbändern kann Energieverlust durch Wände, Fenster und Türen verhindert werden.
- Elektrische Thermostate ermöglichen eine effiziente Nutzung der Heizung durch programmierbare Wärmeregulierung.
Maßnahmen selbst durchführen?
Welche Pflichten haben Vermieter:innen in Bezug auf die Energieeffizienz ihrer Wohngebäude?
Von den steigenden Nebenkostenabrechnungen sind besonders Mieter:innen von älteren, schlecht gedämmten Wohnungen mit veralteten Heizungsanlagen betroffen. Eine energetische Sanierung kann dabei helfen, den Energieverbrauch zu reduzieren und somit die Kosten zu senken.
Energetische Sanierung durch Vermieter:in Pflicht oder freiwillig?

Durch energetische Sanierung (auch “thermische Sanierung”) soll der Energiebedarf reduziert werden. Das ist bei alten oder älteren Gebäuden in Deutschland sogar Pflicht. Die Pflichten im Einzelnen sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt.
Zweck dieses Gesetzes ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb.
Die Nichteinhaltung dieser Regelungen wird nicht als Kleinigkeit betrachtet und kann mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Zu den Pflichten gehören
- die Dämmung der obersten Geschossdecke,
- der Austausch der Heizung und
- die Einhaltung des GEG, wenn mindestens 10% eines Bauteils erneuert werden.
Darüber hinaus müssen Vermieter:innen den Energieverbrauch ihrer Wohngebäude regelmäßig erfassen und Mieter:innen über den Verbrauch und die Kosten informieren. Hierfür ist die Erstellung von Heizkostenabrechnungen vorgeschrieben.
Das steht in der Heizkostenabrechnung
Wenn Vermieter:innen ihren Pflichten nicht nachkommen, können Mieter:innen Ansprüche geltend machen, beispielsweise auf Durchführung von energetischen Sanierungsmaßnahmen oder Mietminderung.
Müssen Mieter:innen sich an den Kosten beteiligen?

Hier muss zwischen Sanierung und Modernisierung unterschieden werden. Bei einer Modernisierung können Vermieter:innen ihre Mieter:innen an den Kosten beteiligen, wie der Deutsche Mieterbund (DMB) erklärt. Für Instandhaltungs- und Sanierungskosten sind hingegen die Vermieter:innen verantwortlich. Beispiele für Modernisierungsmaßnahmen sind der Einbau von Schallschutzfernstern, doppelt oder dreifach verglasten Fenstern, Verbesserung der sanitären Einrichtungen, Wärmedämmungs- und Isolierungsmaßnahmen.
Bei Modernisierungen dürfen Vermieter:innen maximal 8% der Kosten auf die Jahresnettokaltmiete auf ihre Mieter:innen umlegen.
Mehr über die Unterschiede zwischen den Sanierungsarten erfährst du in unserem Ratgeberartikel Sanierung, Renovierung & Modernisierung – Was sind die Unterschiede?
Energieausweis
Vermieter:innen müssen einen Energieausweis vorlegen, der idealerweise ein Bedarfsausweis ist. Dieser gibt Verbrauchswerte unabhängig vom Verhalten der Bewohner:innen an und ermöglicht, Einsparpotenziale zu ermitteln sowie Sanierungsmaßnahmen zu planen. Der Energieausweis erlaubt auch einen Vergleich zwischen verschiedenen Mietobjekten.
Mehr Informationen zum Thema Energieausweis findest du in unserem Ratgeberartikel Energieausweis in Deutschland – Welche Regeln und Pflichten gibt es?
Ist es Vermieter:innen rechtlich erlaubt, die Heiztemperatur herunterzudrehen?

Eine angemessene Raumtemperatur in einer Mietwohnung beträgt tagsüber 20-22 Grad Celsius und 18 Grad Celsius in der Nacht. Wenn die Temperatur über einen längeren Zeitraum unter diesen Werten liegt, können Mieter:innen eine Mietminderung verlangen. Allerdings muss es sich hierbei um einen erheblichen Mangel handeln, der von langer Dauer ist.